StartseiteUlrich PaustKündigungKündigungsfristKündigungsschutz- klageAbfindungAufhebungsvertragAbmahnungÜberstundenBefristung

Allgemein:

Startseite

Impressum

Kontakt

Überstunden

Überstunden
Bei Überstunden sind zwei Fragen interessant, nämlich zum einen ob der Arbeitnehmer verpflichtet ist sie zu leisten und zum anderen ob er eine Bezahlung verlangen kann.
Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten, sondern nur wenn im Arbeitsvertrag oder auch im Tarifvertrag eine solche Verpflichtung vereinbart ist, ansonsten nur in Notfällen. Auch wenn eine solche Verpflichtung besteht, gibt es zeitliche Mindestgrenzen, nämlich nach dem Arbeitszeitgesetz. Es darf -von Ausnahmen abgesehen- nicht mehr als 10 Stunden pro Tag und nicht mehr 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Auch muss zwischen zwei Arbeitstagen eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen.
Der Arbeitnehmer kann die Bezahlung von Überstunden verlangen. Das ist in vielen Tarif- und Arbeitsverträgen ausdrücklich vereinbart, gilt aber sonst auch. Und es gilt in vielen Fällen sogar dann, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass Mehrarbeit mit dem Lohn abgegolten ist. Denn solche Vereinbarungen sind sehr oft unwirksam. Sie sind nur dann wirksam, wenn genau geregelt ist, in welchem Maße Mehrarbeit abgegolten ist. In der Regel genügen die bisherigen Formulierungen in den Arbeitsverträgen den heutigen, strenger gewordenen Anforderungen nicht mit der Folge, dass entgegen dem, was im Arbeitsvertrag steht, die Überstunden doch bezahlt werden müssen.

Der Anspruch auf Bezahlung von Überstunden stößt dabei oft auf praktische Probleme:
Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass die Überstunden angeordnet oder unvermeidbar waren und in welchem Umfang er Überstunden geleistet hat. Beides ist sehr oft schwierig.
Hinzu kommt folgendes: In Tarif- und Arbeitsverträgen werden sehr oft Ausschlussfristen vereinbart von wenigen Monaten.