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Abfindung

Abfindung
Es besteht -von Ausnahmen abgesehen- kein Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Abfindungen müssen vielmehr vereinbart werden. Der Arbeitgeber kann schon in der Kündigung eine Abfindung anbieten, um so den Arbeitnehmer von der Erhebung einer Kündigungsschutzklage abzuhalten. Eine Abfindung wird eigentlich nur dann vereinbart, wenn sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehrt. Dann wird oft vom Arbeitgeber eine Abfindung dafür gezahlt, dass der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert. Der Arbeitgeber hat nur dann Anlass, dafür eine Abfindung zu zahlen, wenn die Kündigung nicht wirksam ist oder wenn zumindest die Wirksamkeit zweifelhaft ist. Schon geringe Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung veranlassen den Arbeitgeber oft, sicherheitshalber einen Abfindungsvergleich zu schließen. Denn das Risiko für den Arbeitgeber, wenn in Nachhinein das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam hält, ist sehr unangenehm: Dann muss er den Bruttolohn nebst Lohnnebenkosten nachzahlen, in Höhe des Arbeitslosengeldes an die Bundesagentur für Arbeit und in Höhe der Differenz zwischen Lohn und Arbeitslosengeld an den Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitgeber einen Kündigungsschutzprozess durch zwei Instanzen verliert, sind das mehr als ein Jahreslohn. Eine Abfindung ist also dann durchzusetzen, wenn Gründe für eine Unwirksamkeit vorliegen oder möglich erscheinen, z.B. wenn formelle Mängel bestehen weil die Schriftform nicht eingehalten ist, insbesondere aber wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt und somit die Kündigung nur dann wirksam ist, wenn ein vom Gesetz anerkannter Kündigungsgrund vorliegt.
Wie hoch die Abfindung ist, ist Verhandlungssache. Die Faustformel zur Berechnung der Abfindung ist, dass für zwei Beschäftigungsjahre ein Brutto-Monatslohn gezahlt wird. Das ist aber nur ein grober Anhaltspunkt. Welcher Betrag letztlich vereinbart wird, richtet sich insbesondere nach den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, aber auch der Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers und sonstigen Argumenten in den Verhandlungen. Es ist daher wichtig, in solchen Verhandlungen fachlich gut vertreten zu werden.